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GPS, Navi mieten USA Kanada, Kenia, Massai Mara.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

AGB- Übersicht

Geltungsbereich

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1. Allgemeines

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1.1 Mietvertrag

1.2 Mietzeitberechnung

1.3 Mietpreise

1.4 Geocaching

1.5 Satellitentelefone

1.6 Kaution / Zahlung:

1.7 Versendung / Zustellung

1.8 Erhalt / Mängel

1.9 Rückgabe

1.10 Teilrücklieferung / Verlust / Beschädigung:

1.11 Nachforschungen bei offenem Verbleib des Mietobjektes:

1.12 Zeitwertberechnung

1.13 Software / Hardware

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2. Gerätewechsel

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3. Gerätedefekt, Fehlversand o. dergleichen

3.1 Lieferung eines anderen, als des bestellten Mietgerätes

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4. Zusatzleistungen

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5. Fremdgebühren

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6. Teilweise Ungültigkeit:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Geltungsbereich

Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Mietgeräte und Zubehör im Online-Verleih der Fa. Brigitte Schmidt, Uhlandstraße 8, D-77866 Rheinau, mit Ihren Kunden.

Unsere Webseite stellt eine Einladung an den Kunden zur Stellung eines Angebotes dar. Das Mietangebot geht vom Kunden aus. Ebenso bestimmt der Kunde Liefertag und Rückgabetag. Hierzu gemachte Vorschläge dienen dem Kunden nur als Hilfestellung. Den zeitlichen Ablauf bestimmt nur der Kunde selbst. Die nach Zusage durch den Kunden mit ihm vereinbarte Mietzeit ist für beide Vertragsparteien bindend und Berechnungsgrundlage der Mietgebühr.

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1. Allgemeines

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1.1 Mietvertrag:

Der gemeinsame Mietvertrag kommt zustande mit Zahlung der vereinbarten Mietgebühr und Zusendung bzw. Übergabe des Mietobjektes.

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1.2 Mietzeitberechnung:

Der Mieter bestimmt die Tage vor und nach dem Versand. Wir machen lediglich einen entsprechenden Vorschlag, den der Mieter jederzeit ändern kann. Dem Mieter wird ein zahlungsfreier Versand- und Rückgabetag gewährt. Die Zeit dazwischen wird zum jeweiligen Tagespreis berechnet. (ausgenommen Geocaching)

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1.3 Mietpreise:

Es gelten die jeweils auf den Geräteseiten ausgewiesenen Gerätepreise pro Miettag.

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1.4 Geocaching:

Die Abrechnung erfolgt zum auf der Geocaching-Seite ausgewiesenen Pauschalpreis. Überziehungszeit des Pauschalangebotes wird zum jeweiligen Tagespreis berechnet.

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1.5 Satelittentelefone:

Für Satelittentelefone erfolgt die Abrechnung der Mietpreise ebenfalls zum ausgewiesenen Tagespreis mit freiem Versand und Rückgabetag. Zusätzlich werden Gebühren wie folgt berechnet:

Thuraya:

a) Benutzungsgebühren nach Verbrauch in US-Dollar.

Dabei zählt der per Satelittenanruf unter der Nr. 151 (Thuraya) erhaltene Gebührenstand zum Anfang und Ende der Mietzeit. Die Differenz beider erhaltener Werte wird berechnet und dem Mieter belastet. Dem festgestellten Dollar-Umrechnungskurs zum Euro (Internet) werden 5 % aufgeschlagen.

Ergibt der errechnete Wert ein Guthaben zugunsten des Mieters, wird dieses nicht erstattet. Der Mieter kann aber entsprechend Gebühren vor Geräterückgabe abtelefonieren. Hierzu kann er den jeweiligen Gebührenstand über die Funktionswahl 151 feststellen.

b) Gebührenaufladung (nach Versand) nach Anzahl der Aufladungen, pro Aufladung 5,- Euro Pauschalgebühr.

Inmarsat:

a) Mit Geräteübergabe wird eine Aktivierungsgebühr der im Telefon enthaltenen Sim-Karte in Höhe von 20 Euro fällig. Die während der Mietzeit entstehenden Gebühren werden nach Verbrauch zum übermittelten Abrechnungspreis des Simkartenvertreibers ohne Aufschlag weitergegeben und berechnet.

Insbesondere hat der Mietkunde alle Kosten und Gebühren zu übernehmen, die aus der Benutzung der IsatPhone Pro SIM-Karte und dem gemieteten Telefon entstehen. Der Kunde hat diese Gebühren während der Mietzeit tragen, unabhängig davon, wer diese Kosten verursacht hat. Dies gilt insbesondere auch bei Diebstahl oder Verlust der IsatPhone Pro SIM-Karte oder des Satellitentelefones.

b) Mietabrechnungsform:

Die entstandenen Gebühren werden monatlich an uns übermittelt. Entsprechend folgt eine Abrechnung der entstandenen Gebühren mit der geleisteten Kaution, 3 Werktage nach Posteingang der übermittelten Abrechnung. .

1.6 Kaution / Zahlung:

Zur Eigentumssicherung ist eine Kaution unverzichtbar. Sie wird bei vollständiger Rückgabe im Originalzustand am Tage der Rückgabe, oder am nächsten Werktag zurücküberwiesen. Fällige Zahlungen werden von der Kaution vor Rückzahlung in Abzug gebracht.

Der Mieter hat hierzu die zur Rücküberweisung der Kaution zutreffenden Überweisungsdaten termingerecht mitzuteilen. Ansonsten erfolgt die Rücküberweisung erst, wenn diese Daten vorliegen.

Mietgebühr und Kaution müssen zum vereinbarten Zahlungsziel überwiesen werden. Sie sind Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages / Mietvertrages.

Bei Bestellung ist mindestens eine Anzahlung von 25.- Euro zu leisten. Erst mit Leistung dieser Zahlung gilt eine Reservierung als vereinbart.

Auf Wunsch ist auch eine Zahlung über PayPal möglich.(+2 % der Gesamtsumme)

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1.7 Versendung / Zustellung:

Wir verpflichten uns, zum vereinbarten Termin das Mietobjekt dem gewählten Paketdienst, in der Regel DHL oder Hermes, zur Weiterleitung an den Empfänger zu übergeben. Der Versand erfolgt in versicherter Form, auf Gefahr und im Rahmen der Zeitvorgaben des Empfängers.

Der Mieter hat den Empfang sicherzustellen und trägt eventuelle Kosten, die durch die Nichtannahme oder Unmöglichkeit der Zustellung entstehen. Dieses sind auch die vereinbarten Mietkosten. Für eine verspätete Zustellung haftet der Vermieter grundsätzlich nicht, da nur der Mieter den Versendetag bestimmt. Daher wird dem Mieter angeraten, die Versendezeit ausreichend zu berechnen.

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1.8 Erhalt / Mängel:

Der Mieter erhält das Mietobjekt in sauberen und funktionsfähigem Zustand. Die Mietgeräte bestehen in der Regel aus Navigationsgerät mit gewählter Karte oder Kartenchip, Halterung, 12 V Kabel und Anleitung (auch gekürzt). Bei Satellitentelefonen besteht das Mietgerät in der Regel aus dem Telefon, einem 12 V Kabel und einer Anleitung, die auch in Kurzform vorliegen kann.

Es obliegt dem Mieter, unmittelbar nach Erhalt des Mietobjekts dieses und alle mitgelieferten Teile auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest, so sind diese unmittelbar nach Geräteerhalt dem Vermieter schriftlich und vorab per Telefon (+49 7844 47697) mitzuteilen. Kommt der Mieter dem nicht nach, können später festgestellte Mängel nicht mehr gerügt werden.

Es obliegt dem Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist dem Mieter ein Ersatzgerät / oder bemängeltes Teil zur Verfügung zu stellen.

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1.9 Rückgabe:
Der Mieter verpflichtet sich, nach Mietende / Urlaubsende das Mietobjekt termingerecht zurückzusenden. Die Plichten des Mieters zur Rückgabe enden erst, wenn das Mietobjekt in der Hand des Vermieters ist.

Wird die vereinbarte Rückgabezeit überzogen, wird der Mietpreis pro Tag nachberechnet. Kommt durch unvereinbarten Verzug oder eine andere Ursache einer verzögerten Zusendung, die der Mieter zu vertreten hat, eine Folgevermietung nicht zustande, müssen wir den Schaden berechnen. (max. 50 % der Folgevermietung.)

Zum Rückgabetag muss das Mietobjekt sauber, vollständig, inklusive mitgeliefertem Zubehör, an uns gebührenfrei zurückgeliefert werden. Ist die Rücklieferung unvollständig, gilt das gesamte Mietobjekt erst als zurückgegeben, wenn alle Teile vollständig eingetroffen sind.

Bei fehlgeschlagenen Rückgaben, die der jeweilige Paketdienst nicht ausführen konnte oder wollte, gilt eine erneute Zusendung durch den Mieter als vereinbart. Für eine erneute Zusendung, die der Vermieter zu vertreten hat, steht dem Mieter maximal eine Portoerstattung zu.

Rückgabetag ist ansonsten der Tag des ersten Posteingangs. Geräte die aus dem Ausland über eine Zollbehörde (oder dergleichen) zurückgesandt wurden, gelten am Tage unserer Verständigung durch den Zoll als zurückgegeben.

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1.10 Teilrücklieferung / Verlust / Beschädigung:

Der Vermieter ist berechtigt, bei Rücksendungen mit fehlenden Gegenständen (Kabel, Halter, Anleitung, Verpackungsboxen usw.) eine sofortige Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert zu erteilen. Sind die fehlenden Teile von Bedeutung oder können nicht einfach wiederbeschafft werden, erhält der Mieter eine Aufforderung (E-Mail, Fax, Brief) zur Rückgabe.

Verspätete Rücklieferungen von fehlenden Gegenständen (nach Absatz 1) bedürfen ausnahmslos der Absprache. Ansonsten ist keine Vergütung möglich. Sind die Gegenstände bereits wiederbeschafft, oder die Wiederbeschaffung beauftragt, kann ebenfalls keine Rückvergütung mehr verlangt werden. Verspätet zurückgelieferten Gegenstände werden ansonsten abzüglich einer Gebühr von 3,-- Euro erstattet.

Kommt der Mieter nach einer Teilrücklieferung der einen Aufforderung per E-Mail, Fax oder Brief zur vollständigen Rücklieferung nicht innerhalb von 10 Tagen nach, endet die Vermietung automatisch nach dem 10. Überziehungstag und wird zu diesem Termin abgerechnet. Hierbei werden die fehlenden Teile zum Wiederbeschaffungswert in Abzug gebracht und die Mietzeit einschließlich der Überziehung bis zum Ende des 10. Überziehungstages berechnet.

Auf Wunsch des Mieters kann die Nachlieferungsfrist von 10 Tagen verlängert werden. Hierzu ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters zwingende Voraussetzung. Als schriftliche Zustimmung ist eine E-Mail des Vermieters ausreichend.

Gerät das Mietobjekt in Verlust, wird der jeweilige Zeitwert von der geleisteten Kaution in Abzug gebracht; bzw. bei nicht ausreichender Kaution wird der fehlende Betrag nacherhoben.

Bei Beschädigungen während der Mietzeit wird gegenüber dem Mieter der Schaden geltend gemacht und entweder von der geleisteten Kaution in Abzug gebracht, oder falls diese nicht ausreicht, nachgefordert. Ist das Mietobjekt durch die Beschädigung nach Vorstellung des Vermieters nicht mehr vermietbar wird es zum Zeitwert dem Mieter belastet. Der Mieter kann dann Anspruch auf das abgerechnete Objekt erheben, hat aber die Portogebühren der Zusendung zu tragen.

Bei Beschädigung endet die zu berechnende Mietzeit mit Eingang der beschädigten bzw. übrigen, restlichen Geräteteile, frühestens aber am Ende der vereinbarten Mietzeit. Bei Totalverlust endet die Mietzeit durch schriftliche Mitteilung des Mieters über den Totalverlust, jedoch nicht vor Ende der regulären, vereinbarten Mietzeit.

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1.11 Nachforschungen bei offenem Verbleib des Mietobjektes:

Müssen wir nach Ablauf der regulären Mietzeit, (mehr als 7 Tage nach Ende der regulären Mietzeit) nach dem Mietobjekt forschen, weil der Mieter nicht nach einer Verlängerung nachgesucht hat, oder macht der Mieter am Mietende von sich aus unvollständige oder keine Angaben über Verbleib des Mietgerätes bzw. Teile davon, endet die zu berechnende Mietzeit spätestens nach
Ablauf von 20 Tagen nach dem regulären Mietende. Können wir nach Ablauf von 20 Tagen nach regulärem Mietende den Verbleib des Mietgerätes nicht vollständig klären, endet die Mietzeit ebenfalls am 20 Tage nach regulärem Mietzeitende.

In den Fällen der Nachforschungen wird neben der Mietgebühr der Gerätezeitwert, einschließlich mitgelieferter Teile zur sofortigen Zahlung fällig. Kann der Mieter nach Ende der 20 Tagesfrist das Mietobjekt zurückgeben, obliegt es dem Vermieter, die Rückgabe anzunehmen oder abzulehnen.

Zusätzlich entstehen für den Nachforschungsaufwand Gebühren im Rahmen der unter der unter 4. aufgeführten Zusatzleistungen. Dabei wird mindestens ein Aufwand von 30 Minuten erhoben.

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1.12 Zeitwertberechnung:

Der Zeitwert eines Mietobjektes berechnet sich wie folgt:

Wiederbeschaffungswert eines Neugerätes

abzüglich

Anzahl der mit dem in Verlust geratenen Gerät getätigten Gerätevermietungen zu je einem Zehntel des Wiederbeschaffungswertes.

Ist die Wiederbeschaffung eines Gerätes nicht mehr möglich, wird der Wiederbeschaffungswert eines Vergleichgerätes als Berechnungsgrundlage herangezogen.

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1.13 Software / Hardware

Software und Hardwareprodukte werden von uns weltweit bezogen. Dabei bemühen wir uns, Ihnen ausgereifte Produkte zu liefern / zu vermieten. Für Fehler, Aktualität und Funktion der verwendeten Software und Hardwareprodukte schließen wir jede Haftung aus.

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2. Gerätewechsel

Ein Wechsel zu einem anderen Gerät ist jederzeit und ohne Wechselgebühr möglich. Vorausgesetzt, das Gerät steht zur Verfügung. Entstehende Unkosten (Porto u. a.) muss der Mieter tragen.

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3. Gerätedefekt, Fehlversand o. dergleichen

Sollte ein nicht von Ihnen (dem Mieter) verursachter Gerätedefekt auftreten, oder Sie das Gerät aus unserer Schuld nicht erhalten, erhalten Sie innerhalb Europas ein Ersatzgerät. Ist keines vorhanden, erstatten wir die Miete zurück. Tritt ein solcher Fall außerhalb Europas ein, erhalten Sie ebenfalls den Mietpreis zurück. Eine Ersatzlieferung ist dann ausgeschlossen.

Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

3.1 Lieferung eines anderen, als des bestellten Mietgerätes

Falls ein Mietgerät -aus welchen Gründen auch immer- nicht zur Verfügung steht, ist es zulässig und gilt als vereinbart, ein vergleichbares oder höherwertiges Gerät statt des bestellten Gerätes zu liefern.

4. Zusatzleistungen

Soweit Zusatzleistungen beauftragt oder erforderlich werden, beträgt die Vergütung 17,50 Euro pro angefangene halbe Stunde. Zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr wird ein Zuschlag von 50 % auf die Vergütung erhoben. Neben der Vergütung entstehende Gebühren oder Fremdgebühren werden nach Aufwand berechnet.

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5. Fremdgebühren

Fremdgebühren wie zum Beispiel Porto und Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

6. Teilweise Ungültigkeit:

Wird ein Absatz oder Untersatz als ungültig bewertet, bleiben die weiteren Bestimmungen davon unberührt und gültig.

Als Gerichtsstand gilt Rheinau als vereinbart.

Rheinau, Dezember 2009

AGB Ende.

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