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Geltungsbereich
Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Mietgeräte
und Zubehör im Online-Verleih der Fa. Brigitte Schmidt, Uhlandstraße
8, D-77866 Rheinau, mit Ihren Kunden.
Unsere Webseite stellt eine Einladung an den Kunden zur Stellung eines Angebotes
dar. Das Mietangebot geht vom Kunden aus. Ebenso bestimmt der Kunde Liefertag
und Rückgabetag. Hierzu gemachte Vorschläge dienen dem Kunden nur
als Hilfestellung. Den zeitlichen Ablauf bestimmt nur der Kunde selbst. Die
nach Zusage durch den Kunden mit ihm vereinbarte Mietzeit ist für beide
Vertragsparteien bindend und Berechnungsgrundlage der Mietgebühr.
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1. Allgemeines
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1.1 Mietvertrag:
Der gemeinsame Mietvertrag kommt zustande mit Zahlung der vereinbarten
Mietgebühr und Zusendung bzw. Übergabe des Mietobjektes.
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1.2 Mietzeitberechnung:
Der Mieter bestimmt die Tage vor und nach dem Versand. Wir machen lediglich
einen entsprechenden Vorschlag, den der Mieter jederzeit ändern kann.
Dem Mieter wird ein zahlungsfreier Versand- und Rückgabetag gewährt.
Die Zeit dazwischen wird zum jeweiligen Tagespreis berechnet. (ausgenommen
Geocaching)
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1.3 Mietpreise:
Es gelten die jeweils auf den Geräteseiten ausgewiesenen
Gerätepreise pro Miettag.
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1.4 Geocaching:
Die Abrechnung erfolgt zum auf der Geocaching-Seite ausgewiesenen
Pauschalpreis. Überziehungszeit des Pauschalangebotes wird zum jeweiligen
Tagespreis berechnet.
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1.5 Satelittentelefone:
Für Satelittentelefone erfolgt die Abrechnung der Mietpreise
ebenfalls zum ausgewiesenen Tagespreis mit freiem Versand und Rückgabetag.
Zusätzlich werden Gebühren wie folgt berechnet:
Thuraya:
a) Benutzungsgebühren nach Verbrauch in US-Dollar.
Dabei zählt der per Satelittenanruf unter der Nr. 151 (Thuraya)
erhaltene Gebührenstand zum Anfang und Ende der Mietzeit. Die Differenz
beider erhaltener Werte wird berechnet und dem Mieter belastet. Dem festgestellten
Dollar-Umrechnungskurs zum Euro (Internet) werden 5 % aufgeschlagen.
Ergibt der errechnete Wert ein Guthaben zugunsten des Mieters,
wird dieses nicht erstattet. Der Mieter kann aber entsprechend Gebühren
vor Geräterückgabe abtelefonieren. Hierzu kann er den jeweiligen
Gebührenstand über die Funktionswahl 151 feststellen.
b) Gebührenaufladung (nach Versand) nach Anzahl der Aufladungen,
pro Aufladung 5,- Euro Pauschalgebühr.
Inmarsat:
a) Mit Geräteübergabe wird eine Aktivierungsgebühr
der im Telefon enthaltenen Sim-Karte in Höhe von 20 Euro fällig.
Die während der Mietzeit entstehenden Gebühren werden nach Verbrauch
zum übermittelten Abrechnungspreis des Simkartenvertreibers ohne Aufschlag
weitergegeben und berechnet.
Insbesondere hat der Mietkunde alle Kosten und Gebühren
zu übernehmen, die aus der Benutzung der IsatPhone Pro SIM-Karte und dem
gemieteten Telefon entstehen. Der Kunde hat diese Gebühren während
der Mietzeit tragen, unabhängig davon, wer diese Kosten verursacht hat.
Dies gilt insbesondere auch bei Diebstahl oder Verlust der IsatPhone Pro SIM-Karte
oder des Satellitentelefones.
b) Mietabrechnungsform:
Die entstandenen Gebühren werden monatlich an uns übermittelt.
Entsprechend folgt eine Abrechnung der entstandenen Gebühren mit der geleisteten
Kaution, 3 Werktage nach Posteingang der übermittelten Abrechnung. .
1.6 Kaution / Zahlung:
Zur Eigentumssicherung ist eine Kaution unverzichtbar. Sie wird bei vollständiger
Rückgabe im Originalzustand am Tage der Rückgabe, oder am nächsten
Werktag zurücküberwiesen. Fällige Zahlungen werden von der Kaution
vor Rückzahlung in Abzug gebracht.
Der Mieter hat hierzu die zur Rücküberweisung der Kaution zutreffenden
Überweisungsdaten termingerecht mitzuteilen. Ansonsten erfolgt die Rücküberweisung
erst, wenn diese Daten vorliegen.
Mietgebühr und Kaution müssen zum vereinbarten Zahlungsziel überwiesen
werden. Sie sind Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages
/ Mietvertrages.
Bei Bestellung ist mindestens eine Anzahlung von 25.- Euro zu leisten. Erst
mit Leistung dieser Zahlung gilt eine Reservierung als vereinbart.
Auf Wunsch ist auch eine Zahlung über PayPal
möglich.(+2 % der Gesamtsumme)

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1.7 Versendung / Zustellung:
Wir verpflichten uns, zum vereinbarten Termin das Mietobjekt
dem gewählten Paketdienst, in der Regel DHL oder Hermes, zur Weiterleitung
an den Empfänger zu übergeben. Der Versand erfolgt in versicherter
Form, auf Gefahr und im Rahmen der Zeitvorgaben des Empfängers.
Der Mieter hat den Empfang sicherzustellen und trägt eventuelle
Kosten, die durch die Nichtannahme oder Unmöglichkeit der Zustellung entstehen.
Dieses sind auch die vereinbarten Mietkosten. Für eine verspätete
Zustellung haftet der Vermieter grundsätzlich nicht, da nur der Mieter
den Versendetag bestimmt. Daher wird dem Mieter angeraten, die Versendezeit
ausreichend zu berechnen.
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1.8 Erhalt / Mängel:
Der Mieter erhält das Mietobjekt in sauberen und funktionsfähigem
Zustand. Die Mietgeräte bestehen in der Regel aus Navigationsgerät
mit gewählter Karte oder Kartenchip, Halterung, 12 V Kabel und Anleitung
(auch gekürzt). Bei Satellitentelefonen besteht das Mietgerät in
der Regel aus dem Telefon, einem 12 V Kabel und einer Anleitung, die auch in
Kurzform vorliegen kann.
Es obliegt dem Mieter, unmittelbar nach Erhalt des Mietobjekts
dieses und alle mitgelieferten Teile auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit
zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest, so sind diese unmittelbar
nach Geräteerhalt dem Vermieter schriftlich und vorab per Telefon (+49
7844 47697) mitzuteilen. Kommt der Mieter dem nicht nach, können später
festgestellte Mängel nicht mehr gerügt werden.
Es obliegt dem Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist dem
Mieter ein Ersatzgerät / oder bemängeltes Teil zur Verfügung
zu stellen.
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1.9 Rückgabe:
Der Mieter verpflichtet sich, nach Mietende / Urlaubsende das Mietobjekt termingerecht
zurückzusenden. Die Plichten des Mieters zur Rückgabe enden erst,
wenn das Mietobjekt in der Hand des Vermieters ist.
Wird die vereinbarte Rückgabezeit überzogen, wird der
Mietpreis pro Tag nachberechnet. Kommt durch unvereinbarten Verzug oder eine
andere Ursache einer verzögerten Zusendung, die der Mieter zu vertreten
hat, eine Folgevermietung nicht zustande, müssen wir den Schaden berechnen.
(max. 50 % der Folgevermietung.)
Zum Rückgabetag muss das Mietobjekt sauber, vollständig,
inklusive mitgeliefertem Zubehör, an uns gebührenfrei zurückgeliefert
werden. Ist die Rücklieferung unvollständig, gilt das gesamte Mietobjekt
erst als zurückgegeben, wenn alle Teile vollständig eingetroffen
sind.
Bei fehlgeschlagenen Rückgaben, die der jeweilige Paketdienst
nicht ausführen konnte oder wollte, gilt eine erneute Zusendung durch
den Mieter als vereinbart. Für eine erneute Zusendung, die der Vermieter
zu vertreten hat, steht dem Mieter maximal eine Portoerstattung zu.
Rückgabetag ist ansonsten der Tag des ersten Posteingangs.
Geräte die aus dem Ausland über eine Zollbehörde (oder dergleichen)
zurückgesandt wurden, gelten am Tage unserer Verständigung durch
den Zoll als zurückgegeben.
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1.10 Teilrücklieferung / Verlust / Beschädigung:
Der Vermieter ist berechtigt, bei Rücksendungen mit fehlenden
Gegenständen (Kabel, Halter, Anleitung, Verpackungsboxen usw.) eine sofortige
Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert zu erteilen. Sind die fehlenden
Teile von Bedeutung oder können nicht einfach wiederbeschafft werden,
erhält der Mieter eine Aufforderung (E-Mail, Fax, Brief) zur Rückgabe.
Verspätete Rücklieferungen von fehlenden Gegenständen
(nach Absatz 1) bedürfen ausnahmslos der Absprache. Ansonsten ist keine
Vergütung möglich. Sind die Gegenstände bereits wiederbeschafft,
oder die Wiederbeschaffung beauftragt, kann ebenfalls keine Rückvergütung
mehr verlangt werden. Verspätet zurückgelieferten Gegenstände
werden ansonsten abzüglich einer Gebühr von 3,-- Euro erstattet.
Kommt der Mieter nach einer Teilrücklieferung der einen
Aufforderung per E-Mail, Fax oder Brief zur vollständigen Rücklieferung
nicht innerhalb von 10 Tagen nach, endet die Vermietung automatisch nach dem
10. Überziehungstag und wird zu diesem Termin abgerechnet. Hierbei werden
die fehlenden Teile zum Wiederbeschaffungswert in Abzug gebracht und die Mietzeit
einschließlich der Überziehung bis zum Ende des 10. Überziehungstages
berechnet.
Auf Wunsch des Mieters kann die Nachlieferungsfrist von 10 Tagen
verlängert werden. Hierzu ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters
zwingende Voraussetzung. Als schriftliche Zustimmung ist eine E-Mail des Vermieters
ausreichend.
Gerät das Mietobjekt in Verlust, wird der jeweilige Zeitwert
von der geleisteten Kaution in Abzug gebracht; bzw. bei nicht ausreichender
Kaution wird der fehlende Betrag nacherhoben.
Bei Beschädigungen während der Mietzeit wird gegenüber
dem Mieter der Schaden geltend gemacht und entweder von der geleisteten Kaution
in Abzug gebracht, oder falls diese nicht ausreicht, nachgefordert. Ist das
Mietobjekt durch die Beschädigung nach Vorstellung des Vermieters nicht
mehr vermietbar wird es zum Zeitwert dem Mieter belastet. Der Mieter kann dann
Anspruch auf das abgerechnete Objekt erheben, hat aber die Portogebühren
der Zusendung zu tragen.
Bei Beschädigung endet die zu berechnende Mietzeit mit Eingang
der beschädigten bzw. übrigen, restlichen Geräteteile, frühestens
aber am Ende der vereinbarten Mietzeit. Bei Totalverlust endet die Mietzeit
durch schriftliche Mitteilung des Mieters über den Totalverlust, jedoch
nicht vor Ende der regulären, vereinbarten Mietzeit.
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1.11 Nachforschungen bei offenem Verbleib des Mietobjektes:
Müssen wir nach Ablauf der regulären Mietzeit, (mehr
als 7 Tage nach Ende der regulären Mietzeit) nach dem Mietobjekt forschen,
weil der Mieter nicht nach einer Verlängerung nachgesucht hat, oder macht
der Mieter am Mietende von sich aus unvollständige oder keine Angaben
über Verbleib des Mietgerätes bzw. Teile davon, endet die zu berechnende
Mietzeit spätestens nach
Ablauf von 20 Tagen nach dem regulären Mietende. Können wir nach
Ablauf von 20 Tagen nach regulärem Mietende den Verbleib des Mietgerätes
nicht vollständig klären, endet die Mietzeit ebenfalls am 20 Tage
nach regulärem Mietzeitende.
In den Fällen der Nachforschungen wird neben der Mietgebühr
der Gerätezeitwert, einschließlich mitgelieferter Teile zur sofortigen
Zahlung fällig. Kann der Mieter nach Ende der 20 Tagesfrist das Mietobjekt
zurückgeben, obliegt es dem Vermieter, die Rückgabe anzunehmen oder
abzulehnen.
Zusätzlich entstehen für den Nachforschungsaufwand
Gebühren im Rahmen der unter der unter 4. aufgeführten Zusatzleistungen.
Dabei wird mindestens ein Aufwand von 30 Minuten erhoben.
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1.12 Zeitwertberechnung:
Der Zeitwert eines Mietobjektes berechnet sich wie folgt:
Wiederbeschaffungswert eines Neugerätes
abzüglich
Anzahl der mit dem in Verlust geratenen Gerät getätigten
Gerätevermietungen zu je einem Zehntel des Wiederbeschaffungswertes.
Ist die Wiederbeschaffung eines Gerätes nicht mehr möglich,
wird der Wiederbeschaffungswert eines Vergleichgerätes als Berechnungsgrundlage
herangezogen.
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1.13 Software / Hardware
Software und Hardwareprodukte werden von uns weltweit bezogen.
Dabei bemühen wir uns, Ihnen ausgereifte Produkte zu liefern / zu vermieten.
Für Fehler, Aktualität und Funktion der verwendeten Software und
Hardwareprodukte schließen wir jede Haftung aus. |